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Gesetzliche Vorgaben

Newcastle-Impfung selber durchführen?

Bisher war die Abgabe und Anwendung von Geflügel-Impfstoffen durch „nicht gewerbsmäßigen oder nicht berufsmäßigen Halter“ verboten, auch wenn dies mitunter in der Praxis anders gehandhabt wurde. Ab dem 10.04.2020 ist eine Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung in Kraft getreten, die die Anwendung von Impfstoffen gegen die Newcastle-Krankheit durch Hobbyhalter unter bestimmten Umständen erlaubt. Solltest du also die Newcastle-Impfung selber durchführen?

Newcastle-Disease-Lebendimpfstoff für die Trinkwasserimpfung
Newcastle-Disease-Lebendimpfstoff

Für gewerbsmäßige Tierhalter ist die Anwendung von Impfstoffen nach § 44 Tierimpfstoff-Verordnung schon lange möglich. Der Grund für die aktuellen Änderungen ist die Impfpflicht gegen Newcastle Disease, die auch in Hobbyhaltungen für Hühner und Puten gilt. Die bisherigen Regelungen, nach denen nur ein Tierarzt die Impfung durchführen darf, hat die flächendeckende Impfung von Hobbygeflügel-Haltungen erheblich erschwert. Bist du nun alle Probleme los und kannst du dir einfach den Impfstoff beim nächstgelegenen Tierarzt abholen? Leider ist es doch nicht so einfach. Denn für Hobbyhalter gelten die gleichen begleitenden Vorgaben wie für gewerbsmäßige Halter:

  1. Der Tierarzt muss die Tiere, an denen der Impfstoff angewendet wird, betreuen. Dies umfasst eine mindestens vierteljährliche Untersuchung des Bestandes und eine Beratung des Tierhalters, um den Gesundheitszustand der Tiere aufrechtzuerhalten oder zu verbessern.
  2. Der Tierhalter muss vom Tierarzt in der Anwendung des Impfstoffes unterwiesen und über Impfreaktionen und mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt werden.
  3. Zusätzlich muss der Tierarzt vor der erstmaligen Impfung einen Anwendungsplan erstellen, den der Halter 5 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen dem Veterinäramt vorzulegen hat. Der Anwendungsplan muss die Bezeichnung des Impfstoffes samt Hersteller, Indikation, Anwendungszeitpunkt, Anzahl und Bezeichnung, Lagerungs- und Anwendungshinweise der zu impfenden Tiere und einen Zeitplan für Kontrolluntersuchungen nach der Impfung (siehe 5.) enthalten.
  4. Vor jeder Anwendung hat der Tierarzt die Impffähigkeit der Tiere festzustellen (nur gesunde Tiere dürfen geimpft werden).
  5. Der Tierhalter muss folgende Aufzeichnungen zu der Impfung dokumentieren: Bezeichnung, Chargennummer, Menge des Impfstoffes; Zeitpunkt der Anwendung, Art und Anzahl der geimpften Tiere; Name der Person, welche die Impfung durchgeführt hat.
  6. Nach der Anwendung des Impfstoffes sind die Tiere vom Tierarzt auf Impfreaktionen zu untersuchen und die Aufzeichnungen (siehe 5.) zu überprüfen. Außerdem ist, „soweit erforderlich“, eine Kontrolle des Anwendungserfolges vom Tierarzt durchzuführen. Dies wäre durch Blutprobenentnahme und Messung der Impfantikörper im Labor machbar, wird aber vermutlich im Hobbybereich selten zur Anwendung kommen.
  7. Der Impfstoff darf nur für eine Anwendung abgegeben werden, eine Bevorratung beim Halter ist verboten.
  8. Der Tierarzt hat die erstmalige Abgabe des Impfstoffes bei dem zuständigen Veterinäramt unter Vorlage des Anwendungsplans anzuzeigen. Die Anzeige ist jedes Kalenderjahr erneut vorzunehmen.

Dass 1000 Dosen die kleinste Abpackungsgröße der Newcastle-Lebendimpfstoffe darstellen, ist meiner Ansicht nach kein großes Problem, da die Impfstoffe recht günstig sind. Dein Tierarzt berechnet dir gerne das richtige Einschmischverhältnis, und der Rest wird entsorgt. Die Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung gilt nur für Lebendimpfstoffe gegen Newcastle Disease, die über das Trinkwasser verabreicht werden. Todimpfstoffe, die mit der Nadel verimpft werden müssen, sind weiterhin ausgenommen und müssen vom Tierarzt verabreicht werden. Ich empfehle trotzdem, nach einer Erstimpfung mit einem Lebendimpfstoff auf die Nadelimpfung umzusteigen. Warum? Ganz einfach, bei der Nadelimpfung reicht eine jährliche Nachimpfung. Wenn du alles richtig machen willst, musst du bei dem alleinigen Einsatz von Newcastle-Lebendimpfstoff viel häufiger nachimpfen (mindestens alle 3 Monate), was mit den erforderlichen Tierarztbesuchen einen großen organisatorischen Aufwand bedeutet und vermutlich auch deutlich teurer wird.

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